Hohe Motivation trifft schnell auf tiefen Frust, wenn es um das Thema Datenschutz geht. Daher ist dieser Blogeintrag auch nicht mein erster zu diesem Thema.

Gerade jetzt ist es aber mal wieder sehr aktuell. Das jüngste Beispiel ist in den Tweets der Teilnehmer der Konferenz ”Digitaler Bildungspakt”, die von Microsoft Deutschland am 08. und 09. November in Berlin veranstaltet wird, abzulesen:

Warum wird dieser doch durchaus wichtige Aspekt in der gesamten Diskussion um Digitale Bildung so ausgenutzt?

Bei der Informationsveranstaltung zu Bildung 4.0 am 27. Oktober in der Staatskanzlei in Düsseldorf schöpfte ich neue Hoffnung und bewunderte, was schon alles in so kurzer Zeit erreicht wurde:

Ich sah ich die Fortschritte, die in dem Bereich vor allem durch das Konzeptpapier gemacht werden. Jedoch ist die Frage des Datenschutzes auch hier ungeklärt geblieben.

Vielleicht konnte es auf dieser Veranstaltung in diesem Rahmen nicht geklärt werden, daher freute ich mich auf den Samstag, an dem der Digital Education Day  #DED16 in Köln  stattfand. Es waren wirklich sehr viele Praxisbeispiele im Angebot (➡️ Sessionplan mit Link zu den Etherpad-Protokollen), doch diesmal wollte ich mir die “offiziellen” Veranstaltungen ansehen. Also besuchte ich die Vorträge der Medienberatung NRW zur learn:line NRW von Micha Buddenberg , zum Medienpass NRW von Nico Battistini und schließlich auch zum neuen Programm LogineoNRW von Jan Feiter.

Gerade letztere Veranstaltung brachte mich doch sehr ins Zweifeln und stieß bei mir auf großes Unverständnis.

Wenn man demnach alles richtig machen will, braucht man, kurz gesagt, gar nicht erst anfangen, digital innovative Ideen in den Unterricht einbringen zu wollen. Die Liste an Schritten, die man durchlaufen soll, ist allein drei Folien lang!

Hier kann man mit freundlicher Genehmigung von Jan Feiter die ganze Präsentation sehen.

Natürlich kann die Medienberatung NRW und erst recht nicht Herr Feiter etwas “dafür”, aber ist dieses eng geschnürte, realitätsferne Korsett des Datenschutzes NRW wirklich nötig?

Geradezu lächerlich waren aus dieser Perspektive dann die weiteren Angebote an dem Tag, die die Nutzung von Social Media/Messenger-Apps und Plattformen wie EDpuzzle oder Google Drive als vorteilhafte, funktionierende Möglichkeiten anpriesen. Denn die erwähnten Bestimmungen machten diese Nutzung quasi unmöglich.

Ich frage nun ganz ehrlich: Was sollen wir Lehrkräfte denn nun machen? Sollen wir tollen, modernen Unterricht mit digitalen Medien anbieten, der die Schüler motiviert, uns aber “mit einem Bein in den Knast” bringt? Oder sollen wir lieber auf jegliche Innovation verzichten, da es (datenschutz)rechtlich nicht zu 100% durch Beschlüsse und Verfahrensverzeichnisse abgesichert ist – und das dann auch so in unser verpflichtendes Medienkonzept schreiben?

Daher möchte ich mit einem Appell an das Bildungsministerium und Sylvia Löhrmann abschließen: Bei der ganzen Debatte um Bildung 4.0, Lernen im digitalen Wandel und Gute Schule 2020 kann und darf die Datenschutzfrage nicht zu kurz kommen! Es muss endlich eine einheitliche Regelung her! Nicht nur in NRW, das wäre ein Anfang, sondern bundesweit!

Von europaweit träume ich erst einmal nur.

 

Photo: CC0 https://pixabay.com/de/notbremse-technische-vorrichtung-68812/ | Own work

 

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