Achtung: Die folgenden Hinweise beziehen sich auf das mündliche Abitur im vierten Fach in NRW, noch spezifischer auf den Bezirk Düsseldorf.


Die mündliche Abiturprüfung im vierten Fach hat eine hohe Bedeutung für die Durchschnittsnote im Abitur, da diese nur einmal stattfindet und man sie auch nicht freiwillig wiederholen kann (wie z.B. im 1.-3. Fach, da kann man nach Bekanntgabe der schriftlichen Note zu einer mündlichen „Verbesserungprüfung“ antreten).

Das heißt also, bei dieser Prüfung und insbesondere der Vorbereitung ist besondere Sorgfalt geboten.

Daher wollte ich auch möglichst alle Bereiche abdecken. Zuerst gehe ich auf die „Formalitäten“ ein und zeige daher nochmals formale Vorgaben wie die einzelnen „Rollen“ der Prüfungskommission, den Ablauf usw. Danach gehe ich noch etwas mehr auf sonstige Fragen ein und gebe meine ganz eigenen, subjektiven Tipps für jede Rolle.

Nachzulesen ist dies alles in der APO-GOSt (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Gymnasiale Oberstufe – PDF online) und den Handreichungen der jeweiligen Bezirksregierungen (leider nicht öffentlich als Download verfügbar).

Darunter sind auch Fragen der Community auf Instagram (Lehrkräfte und Schülerinnen & Schüler) beantwortet, die sich über den Fragensticker ergaben als ich den Beitrag ankündigte.

Zum Schluss zeige ich noch hilfreiche Formulare und Formulierungshilfen zur Notenfindung.

Festlegung des Faches für die mündliche Prüfung

Das dritte und vierte Abiturfach werden zu Beginn des zweiten Jahres der Qualifikationsphase festgelegt (Grundkurs-Fächer). Diese Fächer müssen bereits in der Einführungsphase angewählt und spätestens ab der Q1 an schriftlich belegt sein. (APO-GOSt § 12 (Fn 17))

Termine für die mündliche Prüfung

Die Termine legt die Schule selbst fest, meist in der Jahresplanung im Schuljahr davor. Es gibt meist einen kompletten Prüfungstag, der dann als „Studientag“ für die anderen Klassen frei ist. Je nach Anzahl der Abiturienten werden 2-3 weitere Nachmittage, also nach dem Unterricht, für die mündlichen Prüfungen terminiert.
Sollte es direkte Nachbarschulen geben, wird empfohlen, sich mit diesen abzusprechen, damit die Zeiträume zwischen schriftlichen und mündlicher Prüfung ähnlich sind.

Aufbau einer mündlichen Prüfung

Die mündliche Prüfung im vierten Fach besteht aus zwei Teilen, dem Vortrag des Prüflings (Teil 1) und dem Prüfungsgespräch (Teil 2). Insgesamt dauert sie mindestens 20 und maximal 30 Minuten, wobei beide Teile ungefähr gleich lang sein sollen.
Für den ersten Teil gibt es eine „Textgrundlage“, zB einen Ausschnitt aus einem Roman, eine Karikatur usw. Dazu gibt es Aufgaben, die ungefähr denen einer Klausur entsprechen. In Englisch bspw. gibt es dort die Aufteilung Comprehension – Analysis – Comment. Das heißt, es müssen alle drei Aufgabenbereiche (AFB I, II, III) abgedeckt sein und auch die üblichen Operatoren verwendet werden. Der Prüfling hat 30 Minuten Zeit, um die Aufgaben zu bearbeiten und seinen Vortrag vorzubereiten.
Im ersten Teil wird der Prüfling nicht unterbrochen und hält einen (strukturierten) Vortrag zu den drei Aufgaben.
Im Anschluss beginnt das Prüfungsgespräch, in dem der Fachprüfer dem Prüfling Fragen stellt. Hier werden mehrere Themen aus der Qualifikationsphase abgedeckt.

Themen der mündlichen Prüfung

Die komplette Qualifikationsphase (Q1 und Q2) sind thematisch die Grundlage für die Prüfung. Meist gibt es für den ersten Teil ein Thema in der „Textgrundlage“ (kann auch ein Bild o.ä. sein), das dann bereits in der dritten Aufgabe mit einem anderen Thema verbunden wird. Im zweiten Teil, dem Prüfungsgespräch, werden dann ein bis zwei weitere Themen aus unterschiedlichen Halbjahren angesprochen.
Eine Absprache zwischen Fachprüfer und Prüfling ist nicht erlaubt.

Prüfungsmaterialien

Hier kann ich nur für meine Fächer sprechen, die ich auch im Abitur prüfe: Englisch und Geschichte.
Da die Begrenzung des Textes so streng ist, nehme ich gern Karikaturen oder Gemälde. Sie sind auch oft sehr schülerfreundlich, da durch die alleinige Beschreibung des Bildes schon viele Punkte geholt und die Aufgabe 1 damit erfüllt werden kann.
Ich halte immer mal wieder die Augen offen und speichere mir auch aktuelle Karikaturen und „Memes“ digital in thematischen Ordnern ab.

Wichtig: In Englisch gilt wirklich die Wortbegrenzung von max. 300 Wörtern. Wenn ca. 10 Mal der gleiche Name genannt wird, dürfen es auch mal „305“ sein. Aber wirklich nur in Ausnahmen. Da hier so viel zusammengekürzt werden muss, nehme ich noch lieber Karikaturen.

Ich rate dringend dazu in der Fachschaft zusammenzuarbeiten, sodass man einen Pool an Materialien und Aufgaben hat, die man immer wieder auffrischen, erneuern und anpassen kann. Gerade für „frische“ Lehrkräfte ist das ungeheuer entlastend und es profitieren alle von diesem Austausch!

Ablauf der mündlichen Prüfung am Prüfungstag

Im Voraus werden den Prüflingen die genauen Termine mit Uhrzeiten mitgeteilt, auch, wann sie sich im Aufenthaltsraum einfinden sollen. Der Prüfling meldet sich bei der Fluraufsicht, dass er anwesend ist. Grundsätzlich sollte man als Prüfling mindestens 15min vor der Prüfung anwesend sein. Man wird sonst angerufen.

Da in einem Prüfungsblock bis zu drei Prüflinge sein können, die die gleiche Prüfaufgabe erhalten, dürften sie sich im Aufenthaltsraum noch treffen. Danach wird strengstens darauf geachtet, dass sich diese drei Prüflinge nicht mehr begegnen.
Der Vorsitzende und der Fachprüfer holen den Prüfling am Aufenthaltsraum ab, fragen nach der Prüfungsfähigkeit (= ob er sich gesundheitlich im Stande fühlt, die Prüfung anzutreten) und bringen ihn kurz in den Prüfungraum. Dort schaut sich der Prüfling die Aufgabe kurz an und kann evtl. Fragen stellen. Diese Fragen und auch die Antworten, die keine inhaltlichen Hilfen sein dürfen, werden ins Protokoll aufgenommen.

Dann bringen ihn der Vorsitzende und der Fachprüfer ihn zum Vorbereitungsraum. Blätter und Hilfsmittel wie Wörterbuch liegen dort bereit. Bei der Aufsicht wird der Prüfling angemeldet und der Beginn der Vorbereitungszeit notiert.
Nach Ablauf der 30 Minuten* holen der Vorsitzende und der Fachprüfer den Prüfling wieder ab und das Ende der Zeit wird bei der Aufsicht notiert. Alle drei gehen zum Prüfungsraum.
*Für einige Fächer (u.a. Kunst, Naturwissenschaften) sowie im Rahmen eines genehmigten Nachteilsausgleichs ist eine Verlängerung möglich.

Der Vorsitzende erklärt nochmals kurz den Vorgang, stellt die anwesenden Personen mit „Funktion“ vor und nennt die Start-Uhrzeit, sodass der Prüfling mit seinem ersten Teil, dem Vortrag, beginnen kann.

Ist der Prüfling mit seinem Vortrag fertig, nennt der Vorsitzende die Uhrzeit des zweiten Teils, die ebenfalls im Protokoll notiert wird. Der Fachprüfer leitet den zweiten Teil, das Prüfungsgespräch, ein.

Der Prüfling wird verabschiedet bzw. nach draußen / zur Fluraufsicht begleitet (Geheimhaltungsprinzip im Prüfungsblock). Ihm wird noch die Zeit genannt, zu der er die Note bei der Schulleitung erfahren kann.

Nun beginnt die Prüfungskommission mit der Notenfindung.

Die Prüfungskommission – der sogenannte FPA (Fachprüfungsausschuss)

Die Prüfung wird von drei Lehrkräften abgenommen: der unterrichtenden Lehrkraft („Fachprüfer“), einem Vorsitzenden und einem Protokollanten („Schriftführer“).

Fachprüfer

  • erstellt selbst die Prüfungsaufgabe und den Erwartungshorizont (also nicht zentral vom Land wie bei den schriftlichen Prüfungen)→ beachtet dabei die inhaltlichen (und methodischen) Voraussetzungen des Prüflings
  • am Tag der Prüfung übergibt der Fachprüfer dem Prüfling im Prüfungsraum die Aufgabe und beantwortet evtl. Rückfragen
  • führt die Prüfung durch→ stellt also die Fragen im zweiten Prüfungsteil
  • schlägt am Ende der Prüfung die Note vor
  • formale Bedingung: muss in dem jeweiligen Fach die Lehramtsprüfungen abgelegt und die Befähigung zum Lehramt für die Sekundarstufe II haben; auch Lehrbefähigung durch Zertifikatskurs erlaubt: Referendare sind nicht als Fachprüfer erlaubt

Schriftführer

  • erstellt das Protokoll (das, was der Prüfling sagt, was der Fachprüfer fragt, sowie die Notenbegründung)
  • gibt seinen Notenvorschlag an zweiter Stelle ab
  • formale Bedingung: soll in dem jeweiligen Fach die Lehramtsprüfungen abgelegt und die Befähigung zum Lehramt für die Sekundarstufe II haben; hat das Fach nach Möglichkeit in der Qualifikationsphase unterrichtet

Vorsitzender

  • organisiert das ganze „Drumherum“ der Prüfung
  • lädt zu den Fachprüfungsausschüssen ein→ hier wird maximal zwei Tage vor der Prüfung die Prüfungsaufgabe besprochen
  • prüft, ob Aufgabenstellung mit den Prüfungsanforderungen des Faches übereinstimmt
  • entscheidet nach Beratung mit dem FPA, ob der Fachprüfer Änderungen an der Prüfungsaufgabe bzw. dem Erwartungshorizont vornehmen muss (sog. Beanstandungsrecht)
  • begleitet den Prüfling und den Fachprüfer von und zum Prüfungs- und Vorbereitungsraum
  • belehrt mögliche anwesende Gäste (Q1-Schüler, Referendare, usw)
  • darf ebenfalls dem Prüfling Fragen stellen (z.B. klärende, zusätzliche Fragen)
  • gibt seinen Eindruck zur Notenfindung an dritter Stelle, also als letzter ab
  • formale Bedingung: muss beide Staatsprüfungen für ein Lehramt abgelegt und die Befähigung zum Lehramt für die Sekundarstufe II haben; d.h. er muss zwar nicht die Lehrbefähigung für das Fach haben, sollte aber „über weitreichende Erfahrungen in der Durchführung von Abiturprüfungen verfügen“ (HR BezReg).

Die Sitzung des Fachprüfungsausschusses (FPA)

Die Sitzungen des FPA finden, wie gesagt, kurz vor der Prüfung selbst statt. Daher ergibt sich ein kurzes Zeitfenster für mögliche Termine.

Der Vorsitzende spricht die beiden anderen Mitglieder an und schlägt einen Termin vor.

Der Fachprüfer informiert über die Schülervoraussetzungen (u.a. Leistungsvoraussetzungen, Nachteilsausgleich) und legt die Prüfungsaufgabe inkl. Erwartungshorizont (EWH) vor. Dieser muss für den ersten und zweiten Teil getrennt formuliert werden und muss jeweils die Notenkriterien für eine „gute“ und für eine „ausreichende“ Note erhalten.

Es empfiehlt sich, Kriterien in dem EWH zu verwenden, die die Beratung und Notenfindung effizient gestalten. Außerdem „bietet es sich an, das Layout so zu gestalten, dass knappe Vermerke (Abhaken, Plus/Minus-Vermerke) während der Prüfung möglich sind.“ (HR BezReg)

Die Schule kann außerdem standardisierte Formulierungen zur Notenbegründung erstellen. Diese machen die Notenfindung bzw. Begründung dieser einfacher.

Der Vorsitzende erstellt ein Protokoll über die Sitzung.

Die Protokolle

Als erstes wird die Sitzung des FPA vom Vorsitzenden protokolliert. Das ist meist ein Formular, das bereits mit den Namen des Schülers und des FPA ausgefüllt ist und nur wenig ergänzt werden muss. Hier wird zum Beispiel angekreuzt, ob der Fachprüfer nochmals Änderungen an der Aufgabe bzw. EWH vornehmen muss und bis wann die Änderungen vorgelegt werden müssen.
Das Protokoll der eigentlichen Prüfung fertigt der „Schriftführer“ an. Das Papier wird von der Schule gestellt. Meist gibt es ein Deckblatt, auf dem bereits Name des Prüflings und des FPA notiert sind. Außerdem gibt es eine Gliederung vor: erster Teil, zweiter Teil, Notenbegründung, Note, Unterschriften, usw.

Wichtig sind vor allem

  • die klare, sichtbare Trennung von erstem und zweiten Teil
  • die Angabe der Uhrzeiten, wann die Prüfung beginnt und endet, und wann welcher Teil beginnt
  • Hilfestellungen durch den Fachprüfer
  • Eingreifen durch den Vorsitzenden

Das gesamte Protokoll wird nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Man kann Abkürzungen nutzen. Man muss sich klarmachen, dass man NICHT jedes einzelne Wort mitschreiben kann, vor allem da man keine Abkürzungsschrift wie Steno o.ä. verwendet. Es können Auslassungszeichen genutzt werden, wenn der Prüfling zu schnell spricht, dass man nicht mitkommt.

Eklatante Fehler sollten deutlich gemacht werden, z.B. durch Unterstreichen oder Ausrufungszeichen.

Achtung: Das Protokoll darf keine Wertungen enthalten, z.B. dass eine Frage sehr gut beantwortet wurde.

Hinweis: Die Anfertigung des Protokolls per Laptop / Tablet wäre nur unter Beachtung der folgenden Vorgaben möglich:
Das Klicken der Tastatur darf nicht zu einer Belästigung führen.
Das Gerät darf nicht mit dem Internet verbunden sein.
Das Protokoll muss noch im Prüfungsraum ausgedruckt werden. → Drucker im Prüfungsraum mit Kabelverbindung zum Gerät, nicht über das Internet. Das elektronische Protokoll muss unmittelbar nach dem Ausdruck gelöscht werden.

Gäste bei der mündlichen Prüfung

Nur der Vorsitzende des zentralen Abitur-Ausschusses (ZAA), also zum Beispiel Schulleitung oder Oberstufenleitung, entscheidet über die Zulassung von Gästen.

Der Vorsitzende des FPA belehrt die Gäste vor der Prüfung über die Verschwiegenheit.

Mögliche Gäste sind:

  • nicht an der Prüfung beteiligte Lehrkräfte, Referendare
  • Lehrkräfte anderer Schulen soweit ein dienstliches Interesse vorliegt (Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde)
  • Vertreter des Schulträgers
  • Vertreter der oberen und der obersten Schulaufsichtsbehörde
    → diese Gäste dürfen auch bei der Beratung im Anschluss an die Prüfung dabei sein
  • Vertreter der Schulpflegschaft
  • Schüler der Q1→ hier muss zusätzlich die Zustimmung des Prüflings vorliegen!
    → diese Gäste dürfen nur bei der eigentlichen Prüfung anwesend sein, müssen also den Raum vor der Beratung verlassen

Praxissemesterstudierende dürfen bei keiner mündlichen Prüfung hospitieren!

Die Beratung im Anschluss zur Notenfindung

Nach jedem Prüfling gibt es einen kurzen Austausch über die Prüfung.

Die ausführliche Beratung, die mit dem EWH abgeglichen wird, findet erst nach dem ganzen Prüfungsblock statt.

Achtung: Auch wenn drei Prüflinge die gleiche Prüfungsaufgabe hatten, wird jeder Prüfling einzeln besprochen.

Standardisierte Kriterien helfen bei der Notenfindung. Ich habe einige Formulare von anderen Schulen online gefunden.

Notendefinitionen des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Pulheim Link

Auch auf dem Blog von Bob Blume gibt es ausformulierte Beispiele für jede Notenstufe.


Der Vorsitzende bringt die Ergebnisse dann zum Vorsitzenden des ZAA, bspw. zur Schulleitung, damit die Noten später verkündet werden können.
Wichtig: Die prüfenden Lehrkräfte dürfen keinerlei Informationen über Prüfungsverlauf und Notenbegründung an die Prüflinge weitergeben!

Sonstige häufig gestellte Fragen

  • Ein Toilettengang während der Vorbereitungszeit ist natürlich erlaubt, eine Verlängerung der Vorbereitungszeit gibt es aber nicht.
  • Im äußersten Ausnahmefall kann der Prüfling noch eine Frage während der Vorbereitungszeit haben. Dann wird der Fachprüfer von der Fluraufsicht oder per Anruf geholt. Die Vorbereitungszeit wird dann verlängert.
  • Der Prüfling gibt während der Vorbereitung an, dass er prüfungsunfähig sei. In diesem Fall wird die Prüfung abgebrochen. Der Prüfling muss direkt zum Arzt gehen und ein Attest einreichen. Achtung: Das Attest muss angeben, dass der Prüfling zum Zeitpunkt der Prüfung prüfungsunfähig ist. Der ZAA entscheidet über das weitere Vorgehen.
  • Der Prüfling unterbricht seinen Vortrag, also den ersten Prüfungsteil. Hier kann durch den Fachprüfer (oder den Vorsitzenden) ein kurzer Impuls gegeben werden, sodass der Vortrag wieder aufgenommen werden kann.
  • Der Prüfling ist so nervös, dass er den Vortrag nicht halten kann. Kein Problem! Die Prüfung wird kurz unterbrochen, es kann z.B. etwas getrunken werden, der Fachprüfer beruhigt den Prüfling. Sobald dieser signalisiert, dass es weiter gehen kann, „läuft die Zeit wieder“.

Meine völlig subjektiven Tipps – für Lehrkräfte und Prüflinge

  • als Prüferin: bei meiner ersten Prüfung in Englisch habe ich mir wirklich jeden Satz und jede Überleitungsfrage aufgeschrieben, damit ich nicht wegen meiner eigenen Nervosität ins Stocken gerate oder Fehler mache. Das war eine riesige Arbeit, hat mir aber ungemein geholfen. Mittlerweile erstelle ich natürlich noch den ausführlichen Erwartungshorizont, aber ich habe nur noch an manchen Stellen ausformulierte Fragen. Auch hier gilt: Die Routine macht’s.
  • als Protokollantin: ich habe mich anfangs schrecklich geärgert und mich auch gefragt, warum man so eine Prüfung nicht aufnehmen und dann transkribieren kann; mittlerweile merke ich, dass man auch zu einer guten und objektiven Notenfindung kommt, selbst wenn 1-2 Wörter fehlen, die man einfach nicht geschafft hat mitzuschreiben. Natürlich muss das Protokoll die Note am Ende widerspiegeln, aber nicht die Prüfung im Wortlaut wiedergeben.
  • als Vorsitzende: hier nutze ich vor allem meine „Sonderstellung“ und versuche den Prüfling erst einmal nett zu begrüßen, zu beruhigen, etwas zu trinken und vielleicht eine Süßigkeit anzubieten. Vor allem stelle ich aber auch das „Setting“ nochmal vor: welche Aufgabe jede der drei Lehrkräfte hat, wie sie heißen usw. Weil ich mich selbst kenne, sage ich sogar manchmal auch, dass es sein kann, dass zB der Protokollant vielleicht die Stirn runzelt, das aber nichts mit der Prüfung zu tun hat, sondern vielleicht überlegt wird, was gesagt wurde. Das bringt einen kleinen „lösenden“ Lacher und der Prüfling weiß, dass er solche Dinge nicht auf sich beziehen soll.
  • als Schülerin: es hat mir damals sehr viel geholfen, dass ich mich im Jahr davor als Gast angemeldet habe und eine Prüfung mit erleben durfte. Allein zu sehen, wie die Tischanordnung ist, welche Fragen gestellt werden und wie sich die zwei Teile von einander unterscheiden nahm mir viel Angst vor der „unbekannten Situation“. Daher mein Appell: Melde dich immer vorher als Gast an und hoffe darauf, dass Prüflinge Gäste erlauben! Toll wäre es natürlich, wenn du es dann später genauso tust!Noch eine kleine Sache: Neben der Heldenpose, die ja nachweislich das Gehirn beeinflusst, würde ich auch „formellere“ Kleidung tragen. Es soll sich niemand verkleiden und am besten schon im Abiball-Kleid kommen, aber auch nicht in Jogginghose. Also ein Stil, der einer Prüfung angemessen ist. Das hat zwei Vorteile: Du fühlst dich direkt „wichtiger“, sitzt vielleicht etwas gerader. Das signalisiert dem Körper etwas. Außerdem hat es auch eine Wirkung auf die Prüfungskommission. 😉

2 Kommentare

  1. Guten Tag, hat ein Schüler Anspruch darauf, Protokoll-Kopien seiner mündlichen Prüfungen (4.Fach und Nachprüfungen zu erhalten?

    • Liebe Frau Bielfeldt,

      ich selbst kenne den Fall bei mündlichen Prüfungen nicht, nur dass die Abiturienten (und deren Eltern) nach dem Abitur die Prüfungsarbeiten einsehen dürfen. Ich schaute nochmals nach und fand diesen Passus:

      “Schülerinnen und Schüler, bei Minderjährigkeit deren Eltern, erhalten auf Antrag Einsicht in die sie betreffenden Prüfungsakten. Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung bei der Schule zu stellen.”
      APO-GOSt, §43, Abs. 3 (https://bass.schul-welt.de/9607.htm#13-32nr3.1p43)

      Wie ich es verstehe, könnte das also auch für die mündliche Prüfung gelten, ich kenne sonst nur den Fall bei Widerspruch. Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.

      Viele Grüße

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