Arbeitslos in den Ferien – Wie man am besten sein Personal vergrault

Arbeitslos in den Ferien – davon können viele Lehrkräfte ein Lied singen. Leider!
Seit Jahren scheint dies in so gut wie allen Bundesländern Praxis zu sein. Da es in diesem Jahr – mal wieder – um den großen Lehrkräftemangel geht, rückt das Thema aber so richtig ins Bewusstsein. Nicht zuletzt durch so eindrückliche Grafiken wie vom @katapultmagazin:


Doch wen betrifft es überhaupt? Allgemein gesagt sind es die Lehrkräfte, die „befristet“ eingestellt sind. Dazu gehören Vertretungslehrkräfte, manche Angestellte sowie Referendarinnen und Referendare.

Bei den Referendaren finde ich es noch nachvollziehbar, muss ich sagen, definitiv nicht nett, aber nachvollziehbar. Denn: Als Referendar ist man per se nur befristet für die Ausbildungszeit angestellt. Meist als „Beamte auf Widerruf“. In Baden-Württemberg, wo auch ich mein Ref machte, fällt das immer auf den Beginn der Sommerferien. Man wird im Januar eingestellt, hat ab Februar Ausbildungsunterricht und nach den Sommerferien ein Schuljahr lang eigenen Unterricht. Der „Vertrag“ endet somit mit dem letzten Schultag. Dazu später mehr.

Zurück zum Katapult-Post. Dort habe ich mir einige Kommentare durchgelesen und war schockiert. Es taten sich wirklich Abgründe auf!

😡 Da das Schuljahr nur 10,5 Monate dauert und man daher nicht 12 Monate arbeitet, kann man wenn überhaupt nur Hartz IV für die Sommerferien erhalten. Ist man verheiratet oder lebt mit seinem Partner in einer sog. „Bedarfsgemeinshaft“ erhält man nichts, da das Gehalt des anderen angerechnet wird. Viele Betroffene gehen daher den Weg des geringsten Widerstandes, leben in der Zeit vom Ersparten und zahlen die Krankenversicherung für die sechs Wochen selbst.

😡 Dann schrieb jemand, dass „die regelmäßigen 6 Wochen ohne Arbeit dafür sorgen, dass man als Lehrern nie problemlos einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, da man keine 12 Monate am Stück beschäftigt ist.“ Das stimmt, allerdings nur fürs erste Jahr. Tim Lehmann, Rechtsanwalt für Sozialrecht, hat daraufhin einen wichtigen Post verfasst:

Und dann ist da natürlich das Problem der Wertschätzung. Wie gehen die Länder eigentlich mit ihrem Personal um? Eine Person namens Oerlibird fand da die richtigen Worte unterm Post:

🤬 „Das ist ehrlich gesagt eine riesige Unverschämtheit. Lehramt ist ein sehr anspruchsvolles Studium, 5 Jahre, …, das erste Staatsexamen, … danach 2 Jahre Referendariat, … und danach noch das 2. Staatsexamen. Und wenn man sich durch diese 7-8 Jahre Ausbildung gequält hat, bekommt man nur Zeitverträge über ein Schuljahr als Belohnung. Mich wundert es nicht, dass immer weniger junge Menschen sich für das Lehramtsstudium interessieren. Der Lehrberuf ist ohnehin sehr stressig, wenn man es richtig machen will und dann noch die zusätzliche Belastung durch die drohende Arbeitslosigkeit, weil der Staat zu knausrig ist 2 Monate Gehalt zu zahlen. Das setzt dem ganzen noch die Krone auf.“

Sparen durch Stundenreduzierung

Eine ganz perfide Praxis scheint es kurz vor den Sommerferien zu geben: Die Verträge der befristet angestellten Vertretungslehrkräfte werden geändert: die Stundenzahl wird immens reduziert, zB von 28 auf nur noch 6 Stunden. Der „Clou“: diese sechs Stunden sind dann die Bezahlgrundlage für die Sommerferien, obwohl man das ganze Schuljahr Vollzeit gearbeitet hat 🤯

Erfahrungsberichte vieler Lehrkräfte aus dem Instalehrerzimmer

Wie gesagt, ich bin über so einige Dinge schockiert. Das hätte ich einfach nicht gedacht. Also habe ich in meiner Instagram-Story nach Erfahrungsberichten gefragt. Was da raus kam: noch schockierender. 🤢
Diese möchte ich quasi ungefiltert teilen: Es sollen die Betroffenen mehr Gehör bekommen, damit diese unmögliche Praxis und Heuchelei aufhört.

Am Ende möchte ich noch Tipps weitergeben, die ich im Zuge der Recherche gefunden habe.

Ein Blick ins Ausland:

“In Österreich zahlt der Staat auch kein Gehalt für Juli und August. Allerdings wird bei uns das Gehalt von 10 Monaten durch 12 dividiert und dann eben jeden Monat ausgezahlt… So muss man sich im Sommer wenigstens nicht arbeitslos melden und ist weiterhin angestellt…Wir kriegen pro Werteinheit, die wir unterrichten eine gewisse Anzahl von Geld. Das wird dann über 12 Monate gestreckt.”

Die Website finanz.at erklärt aber auch noch, dass es in Österreich Sondernzahlungen gibt: “In diesem Gehalt sind Zusatzzahlungen aber noch nicht enthalten. Denn zusätzlich zum Grundgehalt erhalten Lehrer noch Urlaubsgeld und die Weihnachtsremuneration. Diese Zahlungen belaufen sich auf über 5.600 Euro im Jahr und müssen zum Gehalt addiert werden. Somit kann ein Lehrer auf ein Einkommen von etwa 55.000 Euro brutto im Jahr blicken.”

Wer sich bezüglich Österreich ein bisschen mehr informieren möchte, kann sich den Instagram-Post von Julia (@teaching.on.the.brightside) anschauen. Dort sammelte sie auch weitere Links und die Kommentare sind interessant!

TIPPS – Aus der Online-Recherche

Auch wenn es sich an manchen Stellen nach Ausbeutung anhört, ist eine Vertretungstätigkeit nicht per se schlecht, sondern kann auch Vorteile bieten. So schreibt das Schulministerium auf der VERENA-Seite [VERtretungsEinstellungNachAngebot] unter “Allgemeine Hinweise”:

Eine Vetretungstätigkeit “verbessert die Chance ausgebildeter Lehrkräfte auf Einstellung in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis” durch die sogenannte Bonifizierung, wodurch die Ordnungsgruppe verbessert wird:

“Diese errechnet sich aus dem Durchschnitt der Ersten und Zweiten Staatsprüfung. (Beispiel: Note der Ersten Staatsprüfung 2,0 plus Note der Zweiten Staatsprüfung 2,4 = Durchschnitt 2,2 = Ordnungsgruppe 22)

  • nach 500 Unterrichtsstunden um 2 Ordnungsgruppen
  • nach insg. 850 Unterrichtsstunden um 4 Ordnungsgruppen
  • nach insg. 1.200 Unterrichtsstunden um 6 Ordnungsgruppen
  • nach insg. 1.500 Unterrichtsstunden um 8 Ordnungsgruppen

Maximal ist eine Verbesserung bis zu acht Ordnungsgruppen möglich. Eine Verbesserung über die Ordnungsgruppe 2 hinaus kann nicht erfolgen!”

Die besten Tipps für Lehrkräfte liefert meiner Meinung nach die Übersicht zu “Einstellung und Vertretungsunterricht” der Bezirksregierung Münster. Zusammengefasst heißt es dort:

“Sofern Lehrerinnen und Lehrer zeitweise, z. B. aufgrund einer langfristigen Erkrankung, Mutterschutz, Inanspruchnahme von Elternzeit, Rente auf Zeit, keinen Unterricht erteilen können, besteht die Möglichkeit, Vertretungslehrkräfte einzustellen.

Voraussetzung einer solchen Einstellung ist, dass den Schulen Stellen(-anteile) oder so genannte Flexible Mittel zur befristeten Einstellung zugewiesen werden. Die Vertretungslehrkräfte erhalten einen befristeten Arbeitsvertrag im Tarifbeschäftigtenverhältnis. Die Stellen werden im Regelfall durch die Schulen im Internetportal VERENA [ganzjährig] ausgeschrieben.

Je nach Schulform ergeben sich verschiedene Zuständigkeiten:

  • Für Vertretungstätigkeiten an Grundschulen sind die Schulämter der Kreise und kreisfreien Städte zuständig.
  • [Für Vertretungstätigkeiten an weiterführenden Schulen sind die jeweiligen Bezirksregierungen zuständigen.]

Die Schulleitung trifft in der Regel nach einem persönlichen Gespräch die Entscheidung, ob Sie für die Tätigkeit als Vertretungslehrkraft geeignet sind. Berücksichtigen Sie hierbei bitte, dass Ihnen die in diesem Zusammenhang entstehenden Reisekosten nicht erstattet werden können. […]”

Für Schulleitungen hat die Bezirksregierung Arnsberg eine sehr gute Handlungsempfehlung (Word-Dokument als Download) zusammengestellt. Ein paar Dinge, die auch für die Lehrkräfte selbst interessant sind, möchte ich hier zitieren:

  • “Die Vertretung kann grundsätzlich nur für die voraussichtliche Dauer des jeweiligen Vertretungsgrundes beantragt werden. So kann z.B. mit der Vertretung für Personen in MuSchu [Mutterschutz] nicht gleichzeitig die Vertretung für eine sich voraussichtlich anschließende EZ [Elternzeit] beantragt werden, da die EZ selbst erst nach der Geburt des Kindes beantragt werden bzw. genehmigt kann und insoweit bei der Antragsstellung die EZ i.d.R. noch nicht feststeht.” (S. 2)”
  • “Grundsätzlich können bei Verlängerungen von Vertretungen Wochenenden, Feiertage und Ferien (auch Sommerferien) einbezogen werden, sofern ein Vertretungsgrund weitergegeben und rechtzeitig vor den Ferien (d.h., vor der entsprechenden Sitzung des Personalrates) bekannt ist, dass unmittelbar nach den Ferien eine Weiterbeschäftigung beim Land NRW … gesichert ist.” (S. 2)
  • Bitte beachten Sie auch im Sinne der Vertretungskräfte die Möglichkeiten von Verlängerungen durch die Ferien hindurch und setzen sich diesbezüglich rechtzeitig mit den zuständigen Sachbearbeitungen in Verbindung.” (S. 3)
  • “Eine Ausnahme von den vorstehenden Ausführungen gilt nach derzeitiger Erlasslage betreffend der Einbeziehung von Sommerferien, wenn die Vertretungskraft spätestens zum 01. Februar eines Jahres beim Land NRW im Schuldienst eingestellt und das Beschäftigungsverhältnis bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien des gleichen Jahres befristet bzw. verlängert wurde. In diesen Fällen sind die Sommerferien zwecks Nachbereitung des Unterrichts (Abschlussarbeiten) immer in den Vertretungszeitraum einzubeziehen.” (S. 3)
  • “Soweit eine Verlängerung über die Ferien erfolgen kann und sich die wöchentliche Arbeitszeit ändert, ist für den Zeitraum der Ferien generell die vorher vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit maßgebend. Eine Aufstockung ist insoweit grundsätzlich erst nach den Ferien möglich. (S. 3)
  • „Befristet eingestellte Personen dürfen keine Mehrarbeit übernehmen, da immer eine Änderung des bestehenden Arbeitsvertrages erfolgen muss.“ (S. 5)
  • “Die Einstellung, Weiterbeschäftigung, Veränderung der wöchentlichen Arbeitszeit oder des Vertretungsgrundes unterliegt grundsätzlich der Mitbestimmung u.a. des Personalrates. Insofern können Arbeitsverträge generell frühestens nach der Zustimmung des Personalrates (i.d.R. der Tag nach der Personalratssitzung) beginnen bzw. verlängert werden. Beachten Sie bitte, dass Anträge (auch bei Verlängerungen) rechtzeitig vor der Personalratssitzung, d.h. mindestens drei bis fünf Arbeitstage vor der Sitzung, bei den zuständigen Sachbearbeiter/innen vorliegen. Die Einhaltung der Frist ist erforderlich, da ggf. nicht nur der Antrag selbst zu prüfen, sondern auch ein Arbeitsvertrag inkl. aller notwendigen Unterlagen zu fertigen ist.” (S. 11)

Wer sich auf eine Vertretungsstelle bewerben möchte, sollte sich genauestens die Ausschreibungstexte anschauen. Darauf geht Gregor Zmuda auf der “Lehrerseite” sehr genau ein, die er wohl von Herrn Tresselt weiterführt:

  • „Bei der Ausschreibung fängt das Problem an, denn die Formulierungen sind sehr unterschiedlich, die Anforderungen ebenfalls und die Vertragszeiten undurchsichtig oder unbestimmt. Schaut man sich einmal das Angebot an, so wird in den Vorbemerkungen zunächst dargestellt, dass bevorzugt Bewerber genommen werden, die beide Staatsprüfungen abgelegt haben, danach wird eventuell jemand mit nur einer Staatsprüfung akzeptiert und manchmal können Bewerber berücksichtigt werden, die gar keine Lehrbefähigung nachweisen.“
  • „Bevor Sie einen Arbeitsvertrag sollten Sie also Rücksprache mit der Schule nehmen und ein Gespräch über das führen, worauf Sie sich einlassen. Die Forderungen sind zum Teil so unverschämt, dass man von Ausbeutung sprechen muss.“
  • „…aus allen Beispielen wird deutlich, dass man nicht umhinkommt, mit den betreffenden Schulen konkret zu verhandeln und dafür zu sorgen, dass man mit dem Vertrag nicht über den Tisch gezogen wird. Die allerwichtigste Aufgabe besteht darin, mit dem Schulleiter oder der Schulleiterin einen Einsatz- und einen Endtermin zu vereinbaren, bei dem die dazwischen liegenden Ferien mitbezahlt werden. Mit einigem guten Willen geht das nämlich, auch wenn die Bezirksregierung die Schulleitungen dazu drängt, die Ferien auszuklammern.“

Daraufhin habe ich mir die aktuellen Stellenausschreibungen bei Verena angesehen:

Die Weihnachtsferien sind ausgeklammert. Bei drei Wochenstunden wohl eher ein schlechtes Angebot.
Die Weihnachtsferien, das anschließende Wochenende sowie die ersten beide Tage sind Teil des Vertrags. Volle Wochenstundenzahl, also ein gutes Angebot.
Total unklar, was “Ende des Schuljahres” heißt. Hier muss man wohl gut verhandeln.

Zu guter letzt gibt es noch ein paar Tipps aus dem Instalehrerzimmer, die ich euch nicht vorenthalten möchte:

  • “Wichtig ist, dass man sich trotzdem meldet, aber ohne Leistungsanspruch. Das wird sonst in der Rentenversicherung später problematisch. Man hat da dann Lücken…Wissen viele nämlich nicht. Und nachher kommt man deshalb später nicht auf seine RV-Zeiten.” [RV = Rentenversicherung]
  • “Du musst die Unterlagen und Nachweise von der Agentur für Arbeit unbedingt aufbewahren. Um deine “Versorgungsansprüche” dann mehrere Jahrzehnte später nachweisen zu können. Und zwar lückckckckenlos, Baby.”
  • “Ich hatte immer das Glück, meine Verträge an der selben Schule nach den Ferien verlängern zu können. Das bedeutet, dass man die Ferien durchbezahlt wird. Das passiert aber nicht automatisch, ich habe mich an den Personalrat gewendet. Der hat dann alles in die Wege geleitet. Das ist vielleicht für diejenigen interessant, die in NRW als Vertretungskräfte arbeiten.”
  • “Da in NRW die Sommerferien aber rückwirkend bezahlt werden, achte ich seitdem immer drauf, dass der Vertrag am letzten Schultag endet und neue Vertrag auch zum 1. Schultag beginnt.”

Abschließend möchte ich jedem noch die Übersicht der GEW Wuppertal empfehlen, sie haben alle Tipps auch in einer Broschüre gesammelt, die man kostenlos herunterladen kann.

Vor allem interessant ist hier die sogenannte Entfristung: “Aufgrund der Rechtsprechung haben vor allem Vertretungskräfte eine Chance, die langjährig beschäftigt sind, häufig an der gleichen Schule eingesetzt waren und viele verschiedene Einzelverträge vorweisen können – unabhängig davon, ob sie vollausgebildete Lehrkräfte sind oder nicht.”

Man kann sich also einklagen, wie ich in einem Urteil las. “So auch zum Beispiel bei einer Lehrerin aus Bergisch Gladbach. Diese hatte 13 befristete Zeitarbeitsverträge erhalten und unterrichtete für sechseinhalb Jahre fortlaufend an einer Hauptschule in Bergisch Gladbach. Sie wollte einen weiteren Arbeitsvertrag nicht zustimmen und forderte eine Festanstellung vom Land vor Gericht.
Das Land Nordrhein-Westfalen scheiterte vor dem Landesarbeitsgericht und auch vor dem Bundesarbeitsgericht. Die Richter teilten mit, dass eine Festanstellung nach sechseinhalb Jahren fortlaufend ohne Pause an der gleichen Schule diese rechtfertigen würde. Die Lehrerin hatte bis zum Jahre 2010 dort gearbeitet.”

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass es diese Praxis in dieser Menge eigentlich nicht geben dürfte. Schulleitungen, so kenne ich es auch, können sich sehr wohl für die Vertretungslehrkraft einsetzen und, viel wichtiger, auch die Lehrkraft selbst hat viele Rechte, die sie “erstreiten” kann. Wahrscheinlich sollte man so ein Gespräch gut üben, in dem man sich vorher klar macht, was man genau durchsetzen möchte.

Demnach möchte ich auch mit einem Positiv-Beispiel enden, das es in der Form auch durchaus als Erfahrung zu berichten gab:

“Als ich 2016 neben dem Studium meine erste Vertretungsstelle begann (August ’16), habe ich den Vertrag auch zunächst nur bis zu den Herbstferien ’16 bezahlt bekommen. Meine damalige Schulleitung sagte, dass es meistens immer so läuft, sie aber alles dafür tun werde, dass der nächste Folgevertrag das Ende der Sommerferien mit einschließt. Und das war dann auch so. Ich weiß nicht, ob es nur an der Schulleitung lag oder was auch immer, aber seitdem gingen alle Verträge die ich bis April 2019 bekam lückenlos von Halbjahr zu Halbjahr, inkl. aller Ferien. Vielleicht hatte ich Glück, ich wollte auch nur einen positiven Erfahrungsbericht beisteuern. Da meine Schulleitung wusste, dass ich ab Mai 2019 ins Ref gehe und vorher schon immer auf das Geld angewiesen war, hat sie damals von Februar bis April mein Stundenkontingent sogar von 18 auf 22 Std. hochsetzen lassen, damit ich mir etwas zur Seite legen kann.”

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